Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung
1. Maßgeblich für die Durchführung des Auftrages sind die Festlegungen der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste einschließlich der Geschäftsbedingungen sowie der behördlichen – insbesondere der Postbestimmungen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen beziehen sich sinngemäß auch auf Beilagen und Durchhefter.
2. Endgültige Annahme des Beilagen-/Durchhefter-Auftrages erfolgt erst nach Vorlage von drei Mustern und Genehmigung durch den Herausgeber.

3. Für den Inhalt der Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich.

4. Bei Anzeigen im Kollektiv- und Rubrikteil ist keine negative Gestaltung möglich.

5. Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes bzw. der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

6. Für sämtliche Anzeigenaufträge, auch wenn sie durch Vertreter oder sonstige Annahmestellen angenommen wurden, behält sich der Verlag die Ablehnung vor.

7. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen wird keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen.

8. Aufträge bzw. Änderungen bestehender Anzeigen können nur bis zum Anzeigenschluss (siehe Vorderseite) angenommen werden. Treffen Anzeigenaufträge, Anzeigentexte oder Änderungen erst nach Anzeigenschluss ein, so bemüht sich der Verlag um die Ausführung; eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden.

9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht zum angegebenen Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Auftragsabwicklung

10. Anzeigenaufträge sind längstens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Der Auftrag kann aus zwingenden Gründen vom Verlag bzw. von der Anzeigenannahme jederzeit unterbrochen oder storniert werden.

11. Der Verlag behält sich auch ohne vorherige Ankündigung vor, den Erscheinungstermin aus wichtigen Gründen zu verschieben, ohne dass gegen den Verlag Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Nicht verschiebbare Terminaufträge müssen vom Auftraggeber ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

12. Termin- und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit erfüllt. Nichteinhaltung solcher Vorschriften können nicht als Vertragsbestandteile geltend gemacht werden, es sei denn, es wurde ein Platzaufschlag vereinbart.

13. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einem Ersatzanspruch berechtigt. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Bei Mängeln, die den Zweck der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigen, ist der Auftraggeber nicht zu einer Zahlungsminderung oder zu einem Ersatzanspruch berechtigt. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich.

14. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung der Zeitschrift bei dem Verlag ein, so hat der Auftraggeber die aus der erforderlichen Sonderbemühung des Vertrages entstehenden Kosten zu tragen.

15. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

16. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Druckunterlagen ist der Verlag berechtigt, den bestellten Raum voll in Rechnung zu stellen.

17. Beanstandungen aller Art sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt von Rechnung und Beleg zu erheben. Etwaige Ersatzansprüche können lediglich für die zuletzt erschienene Ausgabe berücksichtigt werden. Zum Inkasso ist nur der Rechnungsaussteller berechtigt. Zahlungen an Dritte entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Berechnung und Zahlung

18. Der Berechnung wird die tatsächliche Abdruckhöhe pro Anzeige zugrunde gelegt. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die Anzeige in der bei der Druckerei üblichen Form gesetzt.

19. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung geleistet hat, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfange der Rechnung an laufenden Frist ohne Abzug zu bezahlen. Ist das Zahlungsziel erheblich überschritten, so kann der Verlag die Ausführung des Auftrages ohne besondere Ankündigung bis zur Bezahlung des offenstehenden Betrages zurückstellen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. Stehen nach Ablauf von 2 Monaten Rechnungsbeträge offen, so erlischt für den Verlag die Verpflichtung zur Ausführung des Auftrages.

20. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die üblichen Mahngebühren, Verzugszinsen sowie Einziehungskosten berechnet.

21. Herstellung von Satz, Filmen, Repros, Zeichnungen oder sonstigen Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen, ebenso Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen.

22. Bei Änderung der Anzeigenpreise und der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen nach einer dem Auftraggeber mitgeteilten Karenzzeit in Kraft. Ist der Auftraggeber mit der Preisänderung nicht einverstanden, so hat er das Recht, den Auftrag zu stornieren.

23. Der Verlag liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Belegausschnitt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlages. Allgemeines

24. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

25. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

26. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Teile ist Hamburg.